Hier finden Sie aktuelle gesetzliche Bestimmungen.
Liebe Gäste,
besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Unsere ohnehin schon hohen Hygienestandards haben wir an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und wir geben unser Bestes um Ihnen einen sicheren und entspannten Aufenthalt zu ermöglichen:
Wir dürfen auch Sie bitten einen wichtigen Teil zu einem sicheren Aufenthalt für sich selbst und Ihre Mitmenschen beizutragen:
Wir passen die Hygienemaßnahmen laufend an die gesetzlichen Vorgaben an und bitten Sie um Verständnis, dass es dadurch auch zu kurzfristigen Änderungen kommen kann!
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Beispielsweise bei der Europäischen Reiseversicherung. Aktuelle Informationen der Europäischen Reiseversicherung im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier: Reiserücktrittsversicherung - Information zu COVID-19.
Um eine sofortigen Versicherungsschutz geltend zu machen, empfiehlt es sich die Reiserücktrittsversicherung gleichzeitig mit der Buchung abzuschließen!
Selbstverständlich hoffen wir, dass Sie Ihren Urlaub bei uns sicher, gesund und entspannt verbringen können. Um jedoch keine Fragen offen zu lassen, haben wir unsere Stornobedingungen im Zusammenhang mit COVID-19 für Sie zusammengefasst:
Wann ist eine kostenfreie Stornierung möglich?
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 2 Monate vor Ihrer Anreise möglich. Sollte eine Anreise aufgrund von lokalen Quarantänebestimmungen oder Grenzschließungen nicht möglich sein, verzichten wir auf Stornierungskosten.
Generell gelten für die Wintersaison 2020/21 folgende Stornierungsgebühren, wobei Stornierungen nur schriftlich gültig sind:
Ich erkranke zu Hause und kann den Urlaub nicht antreten. Kann ich kostenfrei stornieren?
Leider fällt dieser Fall in das persönliche Risiko des Gastes und es fallen Stornokosten gemäß unserer Stornobedingungen an. Es ist daher auf jeden Fall empfehlenswert eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Beispielsweise bei der Europäischen Reiseversicherung.
Aktuelle Informationen der Europäischen Reiseversicherung im Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier: Reiserücktrittsversicherung - Information zu COVID-19
Ich fühle mich während meines Aufenthaltes krank. Was ist zu tun?
Bitte bleiben Sie und Ihre Reisebegleiter auf Ihrem Zimmer und verständigen Sie uns umgehend telefonisch. Wir sind Ihnen gerne behilflich einen COVID-19 Test zu organisieren. Zudem sind wir dazu verpflichtet Verdachtsfälle mit typischen Symptomen umgehend den Behörden zu melden.
Was passiert wenn ich an COVID-19 erkrankt bin und mich im Hotel in Quarantäne begeben muss?
Im Falle eines positiven COVID-19 Testergebnisses werden die Gesundheitsbehörden alle weiteren Maßnahmen bekannt geben. Sollte eine Abreise nicht mehr möglich sein und Sie sich vor Ort in Quarantäne begeben müssen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Mehrkosten für die Aufenthaltsverlängerung von uns in Rechnung gestellt werden müssen. Wir versorgen Sie selbstverständlich mit Lebensmitteln (Lunchpakete – kalte Speisen).
Kann ich kostenfrei vorzeitig abreisen, wenn ein anderer Gast sich im Hotel in Quarantäne befindet?
Im Falle einer COVID-19 Infektion in unserem Betrieb, entscheiden die Gesundheitsbehörden über die weiteren Maßnahmen. Sollte der normale Hotelbetrieb mit vereinbarter Leistungserbringung unter Einhaltung der gesundheitsbehördlichen Maßnahmen fortgesetzt werden können, ist eine vorzeitige Abreise leider nicht kostenfrei möglich.
Links zu weiteren wichtigen Informationen:
Gemeinsam können wir uns und unsere Mitmenschen schützen!
Herzlichst, Ihre Familie Pfeifer